Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kundeninformationen

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hänni AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten für sämtliche Leistungen, die über den Online-Shop der Hänni AG bezogen werden. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen durch den Besteller ausdrücklich als angenommen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bestellers haben keine Geltung. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Hänni AG sie schriftlich bestätigt.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Bestellungen werden von der Hänni AG per E-Mail bestätigt (Bestellbestätigung). Ein Vertrag zwischen dem Besteller und der Hänni AG kommt erst mit der Bestellbestätigung zustande. Der Besteller bestätigt mit der Bestellung die Richtigkeit sämtlicher von ihm gemachten Angaben. Die Hänni AG kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen verweigern und/oder insbesondere deren Bestätigung verweigern.
  2. Nachträgliche Änderungen und die Stornierung von bereits bestätigten Bestellungen sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Hänni AG möglich; die Hänni AG behält sich vor, in solchen Fällen eine Umtriebsentschädigung von bis zu Fr. 50.- je Bestellung zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  3. Die Angebote in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Falls Produkte trotz Bestellbestätigung nicht verfügbar sind, werden diese weder nachgesendet noch werden Ersatzartikel geliefert. Die effektive gelieferte Menge wird auf dem Lieferschein und auf der Rechnung angegeben. Dem Besteller stehen bei gekürzten oder nicht gelieferten Produkten, Mengen etc. weder Real- noch Schadenersatzansprüche zu.
  4. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen der Hänni AG und/oder ihrer Homepage (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

§3 Preise der Produkte

  1. Massgebend sind grundsätzlich die in der Bestellbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer bzw. anderer Steuern und Abgaben, sowie der Lieferkosten.
  2. Die Preise werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
  3. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten.

 

§4 Lieferbedingungen

  1. Die Warenzustellung erfolgt direkt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Falls niemand anwesend ist, wird die Ware des Bestellers vor der Tür deponiert.
  2. Termine, Lieferfristen und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Nichteinhaltung der Lieferfristen gibt dem Besteller keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt bzw. Schadenersatz. Die Hänni AG ist nicht verpflichtet, eine anderweitige Lieferung zu veranlassen. Dem Besteller steht auch insoweit kein Anspruch auf Schadenersatz zu.
  3. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Hänni AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Hänni AG durch Zulieferanten und Hersteller.
  4. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Bestellers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Höhe der Liefergebühr ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird dem Besteller mit der Bestellbestätigung offeriert. Die Liefergebühr wird mit den effektiven Kosten auf der Rechnung ausgewiesen. Sie sind erst zu diesem Zeitpunkt verbindlich. Je nach Sortiment und/oder Zustellungsart behält sich die Hänni AG vor, die Lieferung von einem Mindestbestellwert abhängig zu machen.

 

§5 Annahmeverzug

  1. Wenn der Besteller nach Bestellbestätigung die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Hänni AG wahlweise zunächst eine kurze Nachfrist zur Annahme ansetzen oder bzw. in der Folge die Erfüllung des Vertrages verweigern, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Hänni AG ist in diesem Fall berechtigt, vom Besteller als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens zu fordern.

 

§6 Beanstandungen / Mängelrüge

  1. Beanstandungen an den gelieferten Produkten müssen vom Besteller unmittelbar beim Empfang der Ware gegenüber der Hänni AG schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt das gelieferte Produkt als einwandfrei akzeptiert. Verdeckte Mängel müssen unmittelbar nach Entdeckung schriftlich beanstandet werden.
  2. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der Hänni AG und dem Lieferanten (Frachtführer) schriftlich angezeigt werden. Der Besteller hat zudem weitere Beanstandungen die Lieferung betreffend umgehend schriftlich anzuzeigen (z.B. Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung).

 

§7 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Hänni AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Hänni AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  2. Bei einer Deponierung der Ware vor der Tür gehen sämtliche Risiken und Gefahren, insbesondere betreffend Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte und Umwelteinflüsse, in jedem Fall auf den Besteller über.

 

§8 Gewährleistung / Abtretungsverbot

  1. Die Gewährleistung wird im Rahmen des gesetzlich zulässigen wegbedungen.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  3. Werden die für das betreffende Produkt vorgegebenen Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers und /oder der Hänni AG nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung der Hänni AG, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
  4. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie insbesondere für Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen.
  5. Gewährleistungsansprüche gegen die Hänni AG stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und können von diesem nicht abgetreten werden.

 

§9 Umtausch (Ausschluss), Mängelbehebung, Falschlieferungen

  1. Ein Umtausch von Produkten oder Geräten etc. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Sofern an Produkten bzw. Geräten Beanstandungen erhoben wurden, die eine Pflicht der Hänni AG aus Gewährleistung auslösen, ist das Produkt bzw. Gerät unter Mitteilung der Beanstandungen der Hänni AG zur Reparatur bzw. allfälligem Ersatz zuzustellen bzw. anzuliefern. Die Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Unterlässt er dies, stehen dem Besteller keinerlei Ansprüche gegen die Hänni AG zu.
  3. Die Hänni AG kann frei entscheiden, ob sie ihre Gewährleistungspflicht mittels Reparatur und/oder durch Ersatz des beanstandeten Produkts / Geräts erfüllen will. Sofern die erforderlichen Massnahmen zur Behebung der Beanstandung nicht ausschliesslich von der Hänni AG zu tragen sind, teilt sie dies dem Besteller mit einer Offerte sowie einem Vorschlag zur Aufteilung der Kosten mit. Die Beanstandung wird in diesem Fall erst und nur behoben, sofern die Parteien diesbezüglich eine Vereinbarung treffen.
  4. Durch den Austausch/Ersatz von ganzen Geräten oder Teilen/Baugruppen davon treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich insoweit ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Teile.
  5. Bei Falschlieferung ist das Produkt bzw. Gerät vom Besteller mit einem Vermerk und in Originalverpackung innert 10 Tagen ab Erhalt der Ware auf eigene Kosten an die Hänni AG zurückzusenden.

 

§10 Zahlungskonditionen / Zahlungsverzug / Bonitätsprüfung

  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware rein netto zahlbar. Eine Bezahlung kann auch per Kreditkarte erfolgen, wobei die Abbuchung innert zehn Tagen ab Erhalt der Ware bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Andere Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Unberechtigte Abzüge an der Rechnung werden nachbelastet.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hänni AG über den Betrag verfügen kann. Die Hänni AG entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie Checks annehmen will. Eine allfällige Annahme erfolgt erfüllungshalber und die Zahlung gilt erst mit Einlösung und vollständigem und definitivem Erhalt des Geldes bzw. der Verfügungsberechtigung der Hänni AG darüber als erfolgt.
  3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Besteller ohne Weiteres im Verzug (Verfalltagsgeschäft). Die Hänni AG ist diesfalls berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 4% zu erheben. Zudem kann sie für jede Kontaktnahme mit dem Besteller zur Geltendmachung der Forderung – namentlich Mahnungen – je einen Unkostenbeitrag von Fr. 20.- erheben. Solange sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet, steht der Hänni AG zudem und nach freiem Ermessen jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz für das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Die Hänni AG kann zudem von einem Besteller, der sich betreffend einer Lieferung im Zahlungsverzug befindet, für weitere Lieferungen Vorauszahlung verlangen.
  4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn der Hänni AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung oder Anhängigkeit jedweder Gerichts-, Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren. In diesen Fällen kann die Hänni AG, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
  5. Der Besteller ermächtigt die Hänni AG ausdrücklich, nach eigenem Ermessen über ihn Erkundigungen einzuholen sowie Abklärungen und insbesondere Bonitätsprüfungen vorzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls Daten des Bestellers an Dritte weiterzugeben.

 

§11 Haftungsbeschränkung

  1. Jegliche Ansprüche aus Schadenersatz des Bestellers gegen die Hänni AG aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden, soweit gesetzlich, zulässig wegbedungen. Die Hänni AG lehnt jede Haftung für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte ab.
  2. Die Hänni AG schliesst jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) aus, die sich aus dem Zugriff bzw. dem nicht möglichen Zugriff auf die Homepage bzw. den Online-Shop oder einzelner seiner Elemente und aus deren Benutzung ergeben können. Der Zugriff auf die Homepage und den Online-Shop wird nicht garantiert.

 

§12 Datenschutz

  1. Die Hänni AG sammelt anlässlich der ersten Kontaktaufnahme die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers. Sie hält sich an die Grundsätze der Vertraulichkeit und verwendet die Daten in Nachachtung von Treu und Glauben.
  2. Die Hänni AG ist berechtigt, die Daten des Bestellers zu bearbeiten, zu sammeln, zu aktualisieren etc, sofern und soweit dies im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung erforderlich bzw. von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist. Sie kann diese im erforderlichen Umfang an von ihr beauftragte Dritte weitergeben (z.B. Lieferanten).
  3. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im obgenannten Umfang an Dritte weitergegeben.

 

§13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten gilt der statutarische Sitz der Hänni AG, derzeit CH-8954 Geroldswil, als ausschliesslicher Gerichtsstand.

 

Hänni AG,
Geroldswil, 14. März 2017